APD verhängt 15.000 Euro Bußgeld gegen Anwaltskanzlei
Belgien: Der Verantwortliche ist eine Anwaltskanzlei, welche von einem Unternehmen der Parkraumwirtschaft mit der Einholung ausstehender Zahlungen beauftragt wurde. Dem Betroffenen war vom besagten Unternehmen ein Strafzettel für Falschparken ausgestellt worden. Nach Aussage des Betroffenen erhielt er jedoch weder den Strafzettel selbst noch eine anschließende Zahlungserinnerung. Stattdessen erfuhr er davon erst, als ihm der Verantwortliche im Auftrag des Unternehmens ein offizielles Mahnschreiben zustellte, in dem nun neben dem ursprünglichen Bußgeld auch die Zahlung einer Mahngebühr gefordert wurde. Daraufhin setzte sich der Betroffene mit beiden Parteien in Verbindung und verlangte eine Auskunft darüber, welche personenbezogene Daten von ihm auf welche Weise verarbeitet wurden, sowie Beweise dafür, dass ihm die Aufforderungen tatsächlich zugestellt wurden. Nachdem diesem Ersuchen nicht ordnungsgemäß und fristgerecht nachgekommen wurde, reichte der Betroffene Beschwerde gegen beide Parteien ein.
Daraufhin stellte die Behörde eine Reihe von Verstößen seitens des Verantwortlichen fest. Hierzu zählen eine Verletzung des Auskunftsrechts des Betroffenen aufgrund der nicht ordnungsgemäßen Beantwortung seines Gesuchs, sowie eine Verletzung des Minimalprinzips, da personenbezogene Daten des Betroffenen vom Unternehmen an den Verantwortlichen übermittelt und für das Mahnschreiben verwendet wurden, ohne dem Betroffenen genügend Zeit einzuräumen, das Bußgeld von selbst zu bezahlen. .
Veröffentlicht am: 23-12-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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