NAIH verhängt 1.926 Euro Bußgeld gegen Ungarisches Bauunternehmen
Ungarn: Bei dem Verantwortlichen handelt es sich um ein Bauunternehmen, welches für den Schutz seiner Sachwerte und der körperlichen Unversehrtheit seiner Angestellten ein Videoüberwachungssystem an einer vom ihm betriebenen Baustelle angebracht hatte. Dabei waren Kameras so ausgerichtet, dass sie einen Teil des Ruheraums und somit über ein erforderliches Maß hinaus auch die Tätigkeiten seiner Angestellten erfassen konnten. Hierrüber waren die Betroffenen bei Vertragsabschluss nicht ausreichend informiert worden. So waren sie zwar bei der Unterzeichnung ihres Arbeitsvertrags über die Existenz eines Videoüberwachungssystems in Kenntnis gesetzt worden, allerdings wurde dort erklärt, dass die Videoüberwachung nicht speziell für die Überwachung der Angestellten und ihrer Tätigkeiten verwendet wird. .
Veröffentlicht am: 16-12-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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