NAIH verhängt 5.584 Euro Bußgeld gegen Immobilienunternehmen
Ungarn: Das Bußgeld ist eines von zwei Bußgeldern, welches im Rahmen eines Teilverfahrens gegen einen der zwei Verantwortlichen verhängt wurde.
Nach einer Immobilienübernahme kontaktierten die beiden Verantwortlichen die Betroffene zwecks der Bearbeitung von Ansprüchen und forderten sie in einem Schreiben auf, ihre Schulden bei ihnen zu begleichen. Dies geschah aufgrund eines Fehlers auf Seiten der Verantwortlichen, denn die Betroffene hatte keine solchen Schulden und war bei dem Vertrag, auf den sich die Beklagten bezogen, nicht als Schuldnerin aufgeführt. Hierzu verarbeiteten sie ihre personenbezogenen Daten. Da die Betroffene in diese Verarbeitung nicht eingewilligt hatte und die Verantwortlichen ihrem Wunsch, von ihrem Zugangsrecht und Recht auf Löschung Gebrauch zu machen, nicht nachkamen, legte sie Beschwerde bei der ungarischen Datenschutzbehörde ein. .
Veröffentlicht am: 15-12-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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