AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen VOLTIMUM, S.A.
Spanien: Der Betroffene reichte Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde ein, da er trotz Abbestellung seines Abonnements weiterhin einen Newsletter vom Verantwortlichen, der VOLTIMUM, S.A., via E-Mail erhielt. Die Versendung wurde fortgesetzt, obwohl die Abbestellung des Newsletters des Beschwerdeführers durch den Verantwortlichen registriert wurde.
Die Datenschutzbehörde stellte fest, dass der Verantwortliche unrechtmäßig handelte, indem er die Versendung kommerzieller Werbemitteilungen nach der Bestätigung der Löschung der personenbezogenen Daten des Betroffenen fortführte. In Anbetracht der niedrigen Anzahl der an den Betroffenen gesendeten Nachrichten stufte die Datenschutzbehörde das Vergehen als geringfügig ein. .
Veröffentlicht am: 02-12-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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