AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen DERDIX 5000 SL
Spanien: Das Unternehmen hatte zur Gestaltung eines Magazins Fotos aus einer bereitgestellten Datenbank früherer Kooperationen mit Fotomodels und Amateueren verwendet. Das Recht für die Vewendung der Fotos sahen die Mitarbeiter in einer früher geltenden Erlaubnis der Verwendung der Fotos aus der Datenbank. Die Behörde stellte allerdings fest, dass aus der reinen Bereitstellung der Fotsoammlung keine aktuell geltende pauschale Einwilligung in die Veröffentlichung einzelner Bilder hervorgeht und für die zweckgerichtete, exakte Verwendung keine Zustimmung der Betroffenen vorlag. .
Veröffentlicht am: 09-11-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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