AEPD verhängt 30.000 Euro Bußgeld gegen VODAFONE ESPAÑA, SAU
Spanien: Das Mobilfunkunternehmen hatte im Jahr 2017 mit einem Kunden einen Vertrag über das Onlineportal abgeschlossen. Dieser hatte allerdings lediglich seine eigene Adress- und Bankdaten angegeben, alle weiteren Daten waren die des unwissenden Betroffenen.
Vodafone hatte allerdings über den Online-Vertragsabschluss kein Verfahren bereitgestellt, um die Identifikation des Vertragspartners zu überprüfen und damit die Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten zu legitimieren. Der Betroffene hatte dies erst gemerkt, als er wiederholte SMS-Nachrichten mit der Zahlungsaufforderung und dem Hinweis des Rückstandes der offenen Forderungen gegen Ihn, erhielt. Allerdings fiel dort auf, dass die angegebene Adresse und das hinterlegte Bankkonto nicht seine Daten abbildete.
Die Behörde sprach ein Bußgeld von 50.000 Euro aus, welches auf 30.000 reduziert werden konnte. .
Veröffentlicht am: 09-11-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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