AEPD verhängt 4.000 Euro Bußgeld gegen PLAY ORENES, SL .
Spanien: Der Verantwortliche installierte vier Videokameras an der Fassade des Eingangsbereich seines Gebäudes. Die Ausleuchtung umfasste auch Bereiche des öffentlichen Raums. Nach Auffassung der nationalen Datenschutzbehörde sei hierbei die Videoüberwachung zum Zweck des Schutzes des Eigentums, der Mitarbeiter und Kunden nicht auf das notwendige Maß beschränkt worden.
Das Bußgeld in Höhe von ursprünglich 5.000 EUR wurde wegen sofortiger Zahlung unter Rechtsmittelverzicht um 20 % auf 4.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 29-10-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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