BNetzA verhängt 140.000 Euro Bußgeld gegen E Wie Einfach GmbH
Das Unternehmen hatte zahlreiche Anrufe bei Privatpersonen getätigt und über beauftragte Call-Center tätigen lassen, bei denen die Verbraucher zum Wechsel ihres Strom- oder Gasanbieters aufgefordert wurden. Für die Anrufe lagen keinerlei wirksamen Einwilligungen vor, oft wurde die telefonische Kontaktierung trotz des Widerspruchs der Betroffenen weiter durchgeführt und wiederholt.
Zudem fehlte es an einer wirksamen Einwilligung für solche Anrufe. Das Unternehmen hatte Einwilligungsdaten von diversen Adresshändlern bezogen, die angeblich bei Online-Gewinnspielen zustande gekommen seien. Tatsächlich hatten die Betroffenen an den besagten Gewinnspielen jedoch nie teilgenommen; auch eine entsprechende Einwilligung für Werbezwecke existierte nicht.
Das Energie-Vertriebsunternehmen hatte die Werbeanrufe über einen Zeitraum von drei Jahren zugelassen, obwohl mehrere Beschwerden darauf hindeuteten, dass die bereitgestellten Datensätze der Adresshändler nicht den datenschutzrechtlichen Normen entsprechen.
Aufgrund einer richterlchen Anordnung wurde der Bundesnetzagentur die namentliche Nennung des Bußgeldempfängers untersagt. Aus diesem Grund ist der Bußgeldbescheid über die Homepage der BNA nicht mehr einsehbar. .
Veröffentlicht am: 20-10-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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