AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Der Beklagte hatte auf seinem privaten Grundstück eine Videoüberwachungskamera so ausgerichtet, dass der öffentliche Nahraum, sowie eine angrenzende Schule und deren Vorbereich vom aufgezeichneten Bereich mit erfasst waren. Die Behörde legte einerseits fest, dass keine Voraussetzungen vorlagen, die den Einsatz für den öffentlichen Bereich legitimieren könnten, noch dass entsprechende Aufklärungs- und Infotafeln zur eingesetzten Überwachung angebracht waren. Der Betroffene muss seine Kameras nun in seinen privaten Innenbereich ausrichten, sowie eine Geldstrafe von 3.000 Euro begleichen. .
Veröffentlicht am: 12-10-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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