AEPD verhängt 1.200 Euro Bußgeld gegen BRONSON BAR, S.L.

Spanien: Eine Mitarbeiterin der Bar hatte der Behörde den Vorfall gemeldet, dass eine Seite Ihres Arbeitsvertrages als Papier verwendet wurde, um die Inventur des Ladens zu dokumentieren. Diese Dokumentation wurde mitunter in eine WhatsApp-Gruppe gesendet, sowie im Restaurant selbst einsehbar platziert. Die Behörde ahndete in dem Zusammenhang nicht nur den Verstoß gegen die Vertaulichkeit im Umgang mit den personenbezogenen Vertragsdaten der Mitarbeiterin sondern auch die fehlende Sicherheit und Sorgfalt im Umgang mit den Daten. Sie sanktionierte pro Verstoß ein Bußgeld von je 1.000 Euro. Durch zweierlei Kürzungen konnte das Bußgeld mit einer Zahlung von 1.200 Euro getilgt werden.  .

Veröffentlicht am: 08-10-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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