AEPD verhängt 1.800 Euro Bußgeld gegen VENU SANZ CHEF, S.L.
Spanien: Die Betroffene hatte für die Einsicht einer Menüauswahl von verschiedenen Speisen der Website einige Informationen für das Unternehmen bereitgestellt. Darunter Identifikations- und Kontaktdaten, sowie Gesundheitsdaten, wie ihre Diabetes-Erkrankung und Angaben zu Cholesterinwerten. Das Unternehmen sandte der Frau daraufhin ohne weitere Aufforderung darauf abgestimmte Werbung zu seinen Produkten zu. Für die Werbung lag jedoch keine Einwilligung vor.
Die Datenschutzbehörde sprach ein Bußgeld von 3.000 Euro dafür aus, welches durch zwei Reduzierungen auf 2.400 Euro und schließlich auf 1.800 Euro gemindert werden konnte. .
Veröffentlicht am: 05-10-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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