AEPD verhängt 60.000 Euro Bußgeld gegen XFERA MÓVILES, S.A. (MASMOVIL)
Spanien: Das Telekommunikationsunternehmen hatte mit dem Beschwerdeführer einen Festnetzvertrag abgeschlossen. Die Leistung, nämlich die Bereitstellung der Leitung, erfolgte jedoch nicht. Der Betroffene hatte aus diesem Grund mehrfach Rechtsmittel eingesetzt, um das Unternehmen zur Leistung zu bewegen. Schließllich kündigte er den Vertrag außerordentlich und forderte die erfolgten Zahlungen zuletzt mittels eines Gerichtsverfahrens zurück. Mit Abschluss des Verfahrens hätte das Unternehmen allerdings auch die Daten aus dem Rechnungssystem entfernen müssen. Der Betroffene erhielt jedoch erneut Rechnungen und zudem die Androhung von negativen Einträgen in einer Bonitätsdatenbank.
Zwar ist es bei andauernden Rechtsstreitigkeiten über die normalen Aufbewahrungsfristen hinaus zulässig, die dazugehörigen Daten zum Zweck der Rechtsverteidigung aufzubewahren, allerdings nicht wie hier zum Zweck einer etwaigen Abrechnung einer nie erfolgten Leistung. .
Veröffentlicht am: 30-09-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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