GPDP verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Gemeinde Manduria
Italien: Die Gemeinde übermittelte personenbezogene Daten einer Mitarbeiterin an die Presse. Die nationale Datenschutzbehörde sieht hierin eine rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten, da sie weder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung der Gemeinde (Art. 6 Abs. 1 lit. c) noch zur Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e) erfolgt sei. .
Veröffentlicht am: 31-07-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
Globeria Mannschaft
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