GPDP verhängt 4.000 Euro Bußgeld gegen Regione Campania
Italien: Die Gemeinde Campania hatte auf ihrer Website einen Vollstreckungsbescheid zu einem Zivilverfahren veröffentlicht. Auf dem Dokument waren die Namen und Wohnort sowie Forderungsbeträge aufgeführt.
Obwohl die Veröffentlichung der Verfahrensinhalte mit den personenbezogenen Angaben zusammenhingen und der Inhalt grundsätzlich veröffentlich werden durfte, sah die Behörde darin keine Erlaubnisgrundlage, die besonders sensiblen Daten auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Gemeinde argumentierte auch, dass die DSGVO damals nicht in Kraft getreten war, aber auch dies heilte den Verstoß nicht. Strafmildernd wirkte sich die Kooperation mit der Datenschutzbehörde aus, strafschärfend jedoch, dass die Verbreitung weit fortgeschritten war. .
Veröffentlicht am: 28-07-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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