AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen REAL SPORTING DE GIJÓN, S.A.D.
Spanien: Der Verantwortliche holte die Einwilligung für den Versand von Werbung in Form eines vorangekreuzten Kästchens ein. Die Aufsichtsbehörde stellte einen Verstoß gegen Art. 7 DSGVO fest und erklärte die Einwilligungen für unwirksam.
Das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 5.000 EUR wurde um jeweils 20 % gegen Schuldanerkenntnis und fristgerechte Zahlung auf 3.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 24-07-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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