Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Rechtsanwalt
Griechenland: Der Rechtsanwalt hatte für die Werbung seiner politischen Kandidatur eine Reihe von Personen kontaktiert, die er im Jahr 2014 auch bereits zu Wahlwerbungszwecken adressiert hatte. Eine Beschwerdeführerin widersprach jedoch mehrmals ohne Erfolg der Verarbeitung ihrer Daten für diese Zwecke. Da der Adressatenkreis groß war und die Nachweise für eine Einwilligung in die Kontaktierung größtenteils nicht vorlagen, verpflichtete die griechische Datenschutzbehörde den Anwalt zu einem Bußgeld von 3.000 Euro. .
Veröffentlicht am: 20-07-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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