BNetzA verhängt 145.000 Euro Bußgeld gegen mobilcom-debitel GmbH
Die Mobilfunkverträge von Mobilcom enthielten im kleingedruckten Text eine vorformulierte Werbezustimmung. Die Bundesnetzagentur stellt fest, dass sich daraus nicht ausreichend erkennen lässt, dass der Kunde neben Werbung zu Mobilcom auch Werbung von einer großen Anzahl an Drittanbietern mit einer breiten Produktpalette zu erwarten hat.
Betroffene haben gegenüber der Bundesnetzagentur berichtet, dass sie trotz teilweise schriftlicher Untersagung weitere Werbeanrufe von Mobilcom erhielten. Ursächlich sollen unterschiedliche Datenbestände der beteiligten Callcenter gewesen sein.
Weiterhin beschwerten sich viele Betroffene, dass ihnen ein Vertragsabschluss zu einem Abonnement wie beispielsweise Zeitschriften oder Video-on-Demand-Diensten unterstellt wurde.
Das Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. .
Veröffentlicht am: 17-07-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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