APD verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Bauingeneur eines Wohnblocks
Belgien: Ein Bauingeneur, der als “Kontrolleur” für die Installation und das Betreiben der Videokameras zuständig war, hatte Kameras eingerichtet, die den gemeinsam genutzten Bereich der Anwohner zweier Wohnblocks überwachen sollten. In der beistehenden Informationsauslage darüber war angegeben, dass mit Unterzeichnung des notariellen Eigentümervertrages auch in die Überwachung dieser Bereiche eingewilligt worden wäre. Dies erklärte allerdings die belgische Datenschutzbehörde nach Prüfung der Verträge und des Sachverhaltes für nicht zutreffend. Auch andere Rechtmäßigkeitserfordernisse in die Verarbeitung der Daten über die Videoüberwachung lagen nicht vor, eine Abwägung der beiden Interessen wurde ebenfalls nicht vorgenommen.
Bis dies nachgeholt wurde, untersagte die Behörde die Überwachung und legte dem Zuständigen eine Verwaltungsstrafe von 5.000 Euro auf. .
Veröffentlicht am: 14-07-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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