AEPD verhängt 900 Euro Bußgeld gegen AUTO DESGUACES IGLESIAS, SL

Spanien: Das Unternehmen hatte die installierte Videoüberwachung so ausgerichtet, dass Bilder des öffentlichen Raumes mit abgebildet waren. So wurden Teile der Straße der örtlichen Autobahn miterfasst. Für das Erfassung von Bildmaterial zu Überwachungszwecken, die den öffentlichen Raum betreffen, ist in Spanien eine staatliche Genehmigung verpflichtend. Da diese für das Unternehmen nicht vorlag, handelt es sich um eine Videoüberwachung des öffentlichen Bereiches ohne Rechtsgrundlage.
Der ursprüngliche Bußgeldbetrag in Höhe von 1.500 Euro wurde durch Schuldanerkenntnis und fristgerechte Zahlung um je 20 % auf 900 Euro reduziert. .

Veröffentlicht am: 13-07-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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