GPDP verhängt 8.000 Euro Bußgeld gegen Azienda Sanitaria Locale di Ciriè, Chivasso e Ivrea
Italien: Das Gesundheitsamt hatte über 10 Jahre bereits ein Videoüberwachungssystem in den Korridoren, den Eingängen, Warteräumen und der Notaufnahme installiert, jedoch fehlte es den Untersuchungen zufolge an der datenschutzkonformen Umsetzung der Überwachung. So kam die Behörde zu dem Schluss, das zum Zwecke der Arbeitssicherheit für die Mitarbeiter etablierte System dürfe nicht auf den Fluren, sondern wenn dann nur an den Arbeitsplätzen der Personen installiert werden. Es müsse auch dort wichtige, triftige Rechtfertigungsgründe geben, die im Zuge der Verhältnismäßigkeitsprüfung abgewogen sein müssten. In der Historie der Institution gab es indes keine rechtfertigenden Vorkommnisse. Dies galt trotz der Unterzeichnung eines Abkommens zum Einsatz des Überwachungssystems mit der zuständigen Gewerkschaft, welche nach Gesetzesbeschluss Nr. 300/1970 im Jahr 2018 vorgenommen wurde. .
Veröffentlicht am: 06-07-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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