APD verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Unbekanntes Unternehmen
Belgien: Das von der Datenschutzbehörde untersuchte Unternehmen hatte einer Privatperson eine E-Mail mit Inhalten, die dem Direktmarketing für eine bestimmte Personengruppe zuzuordnen waren, gesendet. Da dieser nicht zur Zielgruppe gehörte und mit dem Unternehmen in keiner Beziehung stand, fragte er das Unternehmen nach der Herkunft seiner Daten und nach der Einwilligung für die Verarbeitung dieser. Der Betroffene verlangte fristgemäße Auskunft über die Einträge in der Datenbank zu seiner Person, welche jedoch unbeantwortet blieb. Um die Anfrage zuzuordnen sollte der Betroffene seine Adressdaten, sowie die betreffende Mail an das Unternehmen senden. Es stellte sich heraus, dass die Kontaktierung der Person aufgrund eines manuellen Fehlers passierte, da der angezielte Empfänger ein anderer gewesen sein sollte.
Die Behörde ahndete den kumulativen Verstoß mit 10.000 Euro Bußgeld. .
Veröffentlicht am: 23-06-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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