Datainspektionen verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Genossenschaftliche Wohnungsbaugesellschaft
Schweden: Eine schwedische Wohnungsbaugesellschaft hatte im Eingangsbereich und im Treppenhaus eines Wohngebäudes vier Überwachungskameras installiert, mit denen 24 Stunden pro Tag Video- und Audioaufzeichnungen durchgeführt wurden. Bewohner des Wohnhauses hatten daraufhin Beschwerde bei der schwedischen Datenschutzbehörde (DPA) eingereicht.
Die Aufsichtsbehörde stellte fest, dass es für eine solche permanente Videoüberwachung im häuslichen Umfeld berechigte und zwingende Gründe braucht, welche jedoch im vorliegenden Fall nicht gegeben waren. Die Tonaufnahmen im Wohngebäude stellen außerem einen zusätzlichen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen dar. Auch wurden die Bewohner nicht mittels Datenschutzhinweisen ordnungsgemäß über die Videoüberwachung informiert. .
Veröffentlicht am: 18-06-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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