APD verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Vertreter einer Gemeinde Belgiens
Belgien: Ein Gemeindemitarbeiter hatte im Kontext einer Kommunalwahl im Jahr 2018 indirekte Wahlwerbung bzw. Propagandamaterial an einen Kreis von Mitarbeitern der gleichen Gemeindeverwaltung gesendet. Der Adressatenkreis bezog sich auf eine interne Liste. Besonders aufgefallen war dies, nachdem einer der Empfänger eine falsche Adresse, nämlich nicht seine allgemein angegebene, bei der Kontaktierung bemerkte. Der Mitarbeiter, der die Informationen versendete, hatte zu diesem Zeitpunkt kein politisches Mandat inne und auch keine anderweitige Erlaubnisgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke von Propaganda, insbesondere nicht mithilfe der Verwendung einer internen Adressliste. Es konnte im Zuge der Untersuchungen nicht geklärt werden, woher er den Zugriff auf die entsprechende Liste erhalten hatte.
Die unerlaubte Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Mitarbeiter ahndete die Behörde mit einem Bußgeld von 5.000 Euro. .
Veröffentlicht am: 15-06-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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