AEPD verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Iberdrola Clientes S.A.U.
Spanien: Die spanische Aufsichtsbehörde (aepd) hat gemäß ihrer Befugnisse nach Art 58 Abs. 1 lit. a DSGVO im Rahmen von Untersuchungsmaßnahmen erforderliche Informationen vom Unternehmen Iberdrola Clientes S.A.U. , einem spanischen Stromanbieter, angefordert und eine Frist von einem Monat gesetzt. Ursächlich hierfür war die Beschwerde eines Betroffenen gegen das Energieunternehmen. Diese Monatsfrist ließ das Unternehmen verstreichen, ohne die angeforderten Unterlagen bereit zu stellen. Auch eine Fristverlängerung um weitere 10 Tage blieb erfolglos.
Daher verhängte die Behörde gegen den Verantwortlichen ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro. Wie in Spanien üblich, wurde bei freiwilliger Zahlung des Bußgeldes ein Rabatt von 20% gewehrt. Iberdrola Clientes S.A.U. zahlte daher im Ergebnis lediglich 4.000 Euro. .
Veröffentlicht am: 05-06-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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