APD verhängt 1.000 Euro Bußgeld gegen Unbekannte Organisation
Belgien: Der Betroffene hat der Beklagten 2012 eine Spende zukommen lassen. Der Spendenempfänger warb danach noch bis 2019 mehrfach um erneute Spenden.
Der Betroffene widersprach mehrfach der werblichen Ansprache und hat auch die Löschung seiner Adresse verlangt. Dennoch kam es erneut zu postalischer Direktwerbung.
Der Verantwortliche berief sich auf das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage. Die Aufsichtsbehörde bewertete jedoch das Interesse des Betroffenen höher. .
Veröffentlicht am: 29-05-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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