UODO verhängt 4.674 Euro Bußgeld gegen Vis Consulting Sp. z o.o.
Polen: Die polnische Datenschutzaufsichtsbehörde kündigte im Juli gegenüber Vis Consulting an, eine Prüfung der Datenverarbeitungen vor Ort am Sitz des Unternehmens in Katowice durchzuführen. Am Prüfungstag fanden die Aufseher jedoch keinen Vertreter des Unternehmens vor. Lediglich ein Mitarbeiter war dort anwesend, der augenscheinlich jedoch zu einem anderen Unternehmen gehört, an den die Geschäftsräume untervermietet waren. Bei einem erneuten Kontrollbesuch war wieder kein Vertreter des Unternehmens zugegen.
Die Aufsichtsbehörde stellt eine bewusste Vereitelung der Prüfung fest und wirft dem Unternehmen daher mangelnde Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde vor. .
Veröffentlicht am: 02-04-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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