NAIH verhängt 3.041 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Ungarn: Ein Mitarbeiter eines ungarischen Unternehmens hatte sich ohne Vorankündigung krank gemeldet und ist von der Arbeit fern geblieben. Daraufhin hatte der Arbeitgeber den PC und die E-Mails des angestellten kontrolliert und dessen Mitarbeiterkonto gesperrt, ohne ihm die Möglichkeit zur Sicherung oder Löschung seiner persönlichen Daten zu geben.
Das Unternehmen rechtfertigte dieses Vorgehen mit der Sicherung der Arbeitsaufträge während der Abwesenheit des Angestellten. Zur datenschutzkonfomern Umsetzung dieser Maßnahmen hätten jedoch Gründe und Ausmaß im Voraus vertraglich geregelt werden und der Zugriff kontrolliert werden müssen. Auch über die Herstellung von Sicherungskopien muss im Voraus informiert werden.
Die ungarische Datenschutzbehörde sah darin einen Verstoß gegen mehrere Grundsätze zur Verarbeitung personenbezogener Daten und hat dieses Vorgehen mit einem Bußgeld in Höhe von umgerechnet 3.041 Euro geahndet. .
Veröffentlicht am: 01-04-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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