AKI verhängt 24.000 Euro Bußgeld gegen Kroonikeskuse und Kagukeskuse
Estland: Bei einer Vor-Ort-Kontrolle der estländischen Datenschutzbehörde bei Kroonikeskuse und Kagukeskuse wurde festgestellt, dass in Waschvorräumen bei den Damen und den Toiletten- und Wascheinrichtungen bei den Herren insgesamt vier Videokameras installiert waren.
Bereits im Vorjahr hatte die Datenschutzbehörde deshalb eine Auskunft hierzu schriftlich beantragt. Seit November 2019 hatte sich der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens allerdings nicht mehr bei der Behörde zurückgemeldet. Der Begründung, dass die Kameras dort zu Zwecken der Diebstahlverfolgung und zum Schutz des Eigentums installiert sein dürften, hat sowohl der europäische Datenschutzausschuss als auch die estländische Behörde eine Absage erteilt. Es müsse dort auf andere Mittel zurückgegriffen werden.
Die Behörde hat ein Bußgeld von 24.000 Euro, also 6.000 Euro pro nicht-abgebauter Kamera, angedroht, sofern das Unternehmen die Überwachung bis zum 09.03.2020 nicht eingestellt haben sollte. Dieses Zwangsgeld dürfe laut Angaben von Andmekaitse Inspektsioon solange wiederholt verhängt werden, bis das Verbot umgesetzt wurde. .
Veröffentlicht am: 31-03-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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