NAIH verhängt 3.089 Euro Bußgeld gegen Schadensmanagement-Unternehmen
Ungarn: Die ungarische Datenschutzbehörde entschied über einen Fall, bei dem Betroffene einen Kreditvertrag mit einer Bank abgeschlossen hatten, welche ihre Forderungen gegenüber ihren Kunden einem Factoring-Dienstleister abgetreten hatte. Hierbei gab die Bank auch die Daten der Betroffenen an das Unternehmen weiter. Die Behörde entschied jedoch, dass sich der für die Verarbeitung Verantwortliche weder auf die Zustimmung der betroffenen Personen noch auf die Erfüllung des Kreditvertrags als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung berufen konnte, da die betroffenen Personen einen solchen Vertrag lediglich mit der Bank, nicht aber mit dem Dritten, geschlossen hatten. Das Unternehmen konnte ohne weiteres nicht davon ausgehen, ein berechtigtes Interesse für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu haben. .
Veröffentlicht am: 30-03-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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