AEPD verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Oliveros Ustrell, S.L.
Spanien: Ein Verkäufer von Oliveros Ustrell leitete einen nicht unterschriebenen Portierungsauftrag an den Betreiber Vodafone weiter. Der Bußgeldempfänger konnte jedoch keinen Nachweis für den Auftrag erbringen. Er argumentierte, dass der Verkäufer inzwischen nicht mehr in dem Geschäft arbeitete. Die Aufsichtsbehörde stellt eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage fest.
Der Bußgeldbetrag wird bei Schuldanerkenntnis und fristgerechter Zahlung um je 2.000 Euro auf bis zu 6.000 Euro gekürzt. .
Veröffentlicht am: 20-03-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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