LDI NRW verhängt 229 Euro Bußgeld gegen LKW-Fahrer
Nordrhein-Westfalen: Der Bußgeldempfänger ist LKW-Fahrer, der während seiner Fahrten eine Dashcam betreibt. Die angefertigten Aufnahmen publiziert er auf seinem Youtube-Kanal. Die Datenschutzaufsichtsbehörde Nordrhein-Westfalen wirft dem Beschuldigten vor, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von Dashcams nicht erfüllt sind und verweist auf die höchstrichterliche Entscheidung vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17, dass der anlasslose Einsatz von dauerhaft aufzeichnenden Dashcams datenschutzrechtlich unzulässig ist. Weiterhin wird dem Beschuldigten vorgeworfen, dass auf den Videos vereinzelt Kfz-Kennzeichen zu erkennen sind. Angaben zu erzielten Werbeeinahmen und sonstigen wirtschaftlichen Verhältnissen hat der Bußgeldempfänger trotz Aufforderung nicht gemacht.
Das Bußgeld wurde auf 200,00 Euro festgesetzt. Zum Bußgeld muss der Beschuldigte noch Gebühren und Zustellkosten in Höhe von 28,50 Euro bezahlen. .
Veröffentlicht am: 18-03-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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