Datainspektionen verhängt 5.090.802 Euro Bußgeld gegen Google LLC

Schweden: Die schwedische Datenschutzbehörde hat gegen den Internetkonzern Google LLC ein Bußgeld in Höhe von knapp 7 Millionen Euro im Zuge eines Follow-Up-Audits verhängt. Das Unternehmen hatte eine frühere Anordnung in zwei Fällen aus dem Jahr 2017 nicht vollständig umgesetzt, welche das Entfernen mehrerer festgesetzter Einträge aus den Suchergebnissen von Google beinhaltete. Die beanstandeten Suchlistenergebnisse hatten eine unrechtmäßige Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten und Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten dargestellt, weshalb die Betroffenen eine Löschung erwirkt hatten.
Google kam dieser Anordnung insofern nicht nach, als dass in einem Fall die betroffene URL zu eng interpretiert und gelöscht wurde, weshalb nicht der vollständige (Foren-) Eintrag gelöscht wurde, sondern lediglich eine Seite davon.
Im zweiten Fall beanstandete die Behörde, dass die einschlägigen Suchergebnisse nicht innerhalb der gesetzten Frist aus dem Listing entfernt wurden. Des Weiteren sieht die Behörde die Löschung durch eine gängige Praxis des Konzerns außer Kraft gesetzt, da dieser Nutzern des eigenen Webmastertools eine Information darüber zukommen lässt, wenn eine URL des Websitenbetreibers aus dem Google Listing entfernt wird. Das wiederum gibt dem Webmaster die Möglichkeit die betroffenen Informationen über eine veränderte URL erneut hochzuladen, welche dann auch von Google wieder erfasst wird. Die Benachrichtigung erhält auch die entfernte Webadresse und eine Angabe darüber, wer die Löschung veranlasst hat. Dies lässt Rückschlüsse auf die Identität der betroffenen Person zu und stellt laut der Behörde eine unrechtmäßige Verarbeitung dar, da der Betroffene für diesen Zweck keine Einwilligung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten erteilt hat.
Nachtrag vom 23. November 2020:
Das Verwaltungsgericht Stockholm hat zur Klage von Google gegen das Bußgeld entschieden, dass die von der Aufsichtsbehörde festgestellten Verletzungen zutreffen. Allerdings war das Gericht der Ansicht, dass die Höhe des Bußgelds unangemessen sei und reduzierte die Summe von ursprünglich 72 Mio. SEK auf 52 Mio. SEK. .

Veröffentlicht am: 11-03-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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