UODO verhängt 0 Euro Bußgeld gegen Stadt Danzig
Polen: In der Kantine einer Grundschule in Danzig wurde unerlaubt ein Fingerabdruckscanner verwendet. Mit Hilfe des Fingerabdruckscanners sollte die Bezahlung der Essensausgabe an die Kinder abgewickelt werden. Die Aufsichtsbehörde betrachtete dies jedoch als unzulässige Verarbeitung biometrischer Daten. Zuvor eingeholte Einwilligungen bei den Erziehungsberechtigten waren ebenfalls unwirksam, da es diesen am Merkmal der Freiwilligkeit fehlte.
Nachtrag vom 06.08.2021:
Nachdem die Schule Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hatte, hob das zuständige Verwaltungsgericht das Bußgeld von 20.000 PLN (ca. 4.647 EUR) auf. Gegen diese Entscheidung legte die Datenschutzbehörde am 02. März 2021 Revision ein. .
Veröffentlicht am: 05-03-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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