AEPD verhängt 120.000 Euro Bußgeld gegen VODAFONE ESPAÑA SAU
Spanien: Der minderjährige Betroffene hatte von dem Unternehmen einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung über Dienstleistungen aus Telefondienstnutzung erhalten. Dieser hatte allerdings nicht wirksam in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingewilligt. Der Vater des Betroffenen hatte in wiederholten Kontakt zum Unternehmen gestanden und die vermeintlich gebuchten Leistungen des Kindes widerrufen. Auch wurde hierbei erneut die Vertragslage geklärt und geändert.
Da dennoch Zahlungsaufforderungen aus einem nicht gültigen Vertrag an den Betroffenen versendet wurden sowie im Rahmen der Nicht-Zahlung die personenbezogenen Daten des Beteiligten an Dritte weitergegeben worden waren – in diesem Fall an ein Inkasso- und ein Kreditinformationsunternehmen – verhängte die spanische Datenschutzbehörde mit Berücksichtigung der besonderen Schwere des Verstoßes gegen geltende Datenschutzgesetze ein Bußgeld von 120.000 Euro gegen Vodafone Espana Sau. .
Veröffentlicht am: 03-03-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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