GPDP verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Arzt

Italien: Ein Arzt des Nationalen Gesundheitsdienstes ergriff keine ausreichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Patientendaten. Die italienische Aufsichtsbehörde bestrafte diesen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht mit einem Bußgeld i. H. v. 10.000 Euro.  .

Veröffentlicht am: 25-02-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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