GPDP verhängt 11.940 Euro Bußgeld gegen Inhaber einer Einzelgesellschaft

Italien: Ein in Verona ansässiges Unternehmen hat insgesamt vier Videokameras in seinen Räumlichkeiten installiert. Die Aufzeichnungen wurden jedoch nicht den Bestimmungen der Datenschutzbehörde vom 8. April 2010 (https://www.garanteprivacy.it/web/guest/home/docweb/-/docweb-display/docweb/1712680) zur Videoüberwachung entsprechend gespeichert, sondern überschreiten selbst die unter besonderen Voraussetzungen mögliche Höchstspeicherdauer von 7 Tagen. Nach Untersuchungen der Behörde wurden die Bilder bis zu 12 Tage gespeichert. Dafür wurde das Unternehmen zu einem Bußgeld von 11.940 Euro verpflichtet.  .

Veröffentlicht am: 12-02-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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