GPDP verhängt 16.000 Euro Bußgeld gegen Arzt
Italien: Ein ehemaliger Arzt des Europäischen Institutes für Onkologie hat die E-Mail-Adressen seiner Patienten und interessierten Besuchern dafür genutzt, ihnen Wahlwerbung zukommen zu lassen. Dies geschah, nachdem er das Institut verlassen hatte und seine Patienten über seinen Wechsel in eine andere Niederlassung per Mail informiert hatte. Für die Versendung von Informationen im Bezug auf seine Tätigkeit am Onkologischen Institut hatte der Arzt zwar eine rechtmäßige Einwilligung eingeholt, diese galt aber nur für die E-Mail über seinen Arbeitgeber-Wechsel, nicht für Informationen politischer Natur. Die italienische Datenschutzbehörde verhängte für den Verstoß eine Strafe von 16.000 Euro. .
Veröffentlicht am: 11-02-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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