AEPD verhängt 800 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde ist einem Fall nachgegangen, in dem ein Mitarbeiter eines Unternehmens ein Erotikprofil einer Kollegin ohne deren Wissen und Zustimmung auf der Erotikseite www.mileroticos.com erstellt hat. Da dort Kontaktdaten der Frau, ein aus dem Intranet des gemeinsamen Arbeitgebers entnommenes Foto und Angaben sexueller Natur veröffentlicht wurden, erhielt die Frau wiederholt Anrufe von Personen, die sie bezüglich ihrer vermeintlich angebotenen Dienste aufsuchen wollten. Da dem Beschuldigten gutachterlich zum Zeitpunkt der Profilerstellung eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde, milderte die Behörde die Strafe auf 800 Euro. .
Veröffentlicht am: 05-02-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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