AEPD verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen IMPOSE GIMNAS INDEPENDENCIA, SL
Spanien: Ein Fitnessstudio hatte ein Foto eines Kunden ohne dessen Einwilligung zu Werbezwecken in dem Social-Media-Profil des Studios veröffentlicht. Der Kunde hatte entgegen der Annahme des Unternehmens mit Unterzeichnung seines Vertrages im Jahr 2011 keine dauerhafte und generelle Einwilligung in die Verwendung von Bildern, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fitnessstudios entstehen und in den Jahren 2016 und 2018 zu Werbezwecken verwendet wurden, gegeben. Zudem hatte dieser die vermeintliche Einwilligung im Jahr 2018 widerrufen und einer Verwendung von Fotos ausdrücklich widersprochen. Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde fehlte in dem Vertrag mit dem Fitnessstudio für den Kunden die Wahlmöglichkeit zur Erteilung einer Einwilligung zur Verwendung von Fotos. Für diesen Verstoß verhängte die Aufsichtsbehörde ein Bußgeld in Höhe von 6.000 Euro. .
Veröffentlicht am: 05-02-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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