GPDP verhängt 4.000 Euro Bußgeld gegen Vestas srl
Italien: Das in Lecce ansässige Unternehmen Vestas srl bot auf seiner Website www.risorgimentoresort.it ein Online-Reservierungsformular an. Im Rahmen der Reservierung mussten die Kunden zudem in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für Marktforschung und Direktmarketing einwilligen. Damit verstieß das Unternehmen gegen nationales Datenschutzrecht und wurde mit einem Bußgeld in Höhe von EUR 4.000 bestraft. Der Sachverhalt trug sich in 2015, vor dem Inkrafttreten der DSGVO, zu. .
Veröffentlicht am: 03-02-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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