CNPD verhängt 107.000 Euro Bußgeld gegen Unbekannt
Portugal: Ein portugiesisches Unternehmen hat in 46 Fällen unerlaubt E-Mail-Werbung an Betroffene gesandt. Die Betroffenen haben weder in die Erhebung ihrer personenbezogenen Daten, noch in die Verarbeitung zu Direktwerbezwecken eingewilligt. Die Aufsichtsbehörde hat das Verhalten des verantwortlichen Unternehmens als mindestens grob fahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich bezeichnet. Hierfür hat die Aufsichtsbehörde 46 Bußgelder in Summe von EUR 107.000 verhängt. .
Veröffentlicht am: 25-11-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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