CNPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Unbekannt
Portugal: Bei einer von der portugiesischen Polícia de Segurança Pública (Öffentliche Sicherheitspolizei) durchgeführten Routinekontrolle in einem Unternehmen wurde unter anderen auch das Videoüberwachungssystem kontrolliert. Dabei fiel auf, dass die vorgeschriebenen Hinweisschilder fehlten, welche Betroffene über die Durchführung von Videoüberwachungsmaßnahmen informieren sollen. Der Aufforderung, solche Hinweisschilder anzubringen, kam das Unternehmen nur widerwillig nach. Im Nachgang wurde festgestellt, dass die angebrachten Schilder nicht die Anforderungen des Art. 13 DSGVO erfüllen und das Unternehmen somit weiterhin seinen Informationspflichten nicht nachkam. Im weiteren Verlauf zeigte sich das Unternehmen äußerst unkooperativ und versuchte mit Verweis auf seine schwierige wirtschaftliche Situation die Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Nachweise dafür konnte das Unternehmen nicht erbringen. Aufgrund des andauernden Verstoßes gegen die Informationspflichten aus Art. 13 DSGVO und dem geringen Kooperationswillen des Unternehmens, verhängte die Comissão Nacional de Protecção de Dados (Portugiesische Datenschutzaufsichtsbehörde) ein Bußgeld in Höhe von EUR 2.000,00. .
Veröffentlicht am: 25-11-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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