Autoriteit Persoonsgegevens verhängt 900.000 Euro Bußgeld gegen UWV – Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen
Niederlande: Auf dem online-Portal der UWV Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (Online-Arbeitgeberportal) konnten Arbeitgeber und Arbeitsschutzdienste Krankheitsabwesenheitsdaten von Mitarbeitern in einem Abwesenheitssystem eingeben und anzeigen. Dies umfasste auch Gesundheitsdaten von Mitarbeitern. Der Zugang zu der Plattform war nicht mit der geforderten Mehrfach-Authentifizierung geschützt (nicht rechtskräftig).
Update November 2019:
Der UWV hat die niederländische Datenschutzbehörde um eine Fristverlängerung gebeten. Ursprünglich hatte die Behörde den 31. Oktober 2019 als Zeitpunkt genannt, an dem das Multi-Faktor-Authentifizierungssystem implementiert sein sollte. Da der Prozess allerdings sehr komplex ist und viele externe Parteien in diesen Prozess involviert sind, sei eine fristgerechte Umsetzung nicht möglich gewesen, so der UWV. Die Datenschutzbehörde ist einer Fristverlängerung bis 01. März 2020 nachgekommen. .
Veröffentlicht am: 13-11-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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