UODO verhängt 47.119 Euro Bußgeld gegen ClickQuickNow Sp. z o.o.

Polen: Die polnische Firma ClickQuickNow Sp. wurde von der polnischen Datenschutzbehörde mit einem Bußgeld in Höhe von 201.000 Zloty (das entspricht umgerechnet 47.119 EUR) belegt, da ein einfacher und wirksamer Widerruf der ursprünglich getätigten Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht möglich war. Die Behörde sah darin einen Verstoß, der in der DSGVO festgelegten Grundsätze zur Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Der Firma ClickQuickNow wurde vorgeworfen, dass der Widerruf der Einwilligung nicht genauso einfach möglich ist, wie die ursprünglich erteilte Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Im Gegenteil, es hat dies sogar erschwert indem es komplizierte organisatorische und technische Lösungen in Bezug auf den Widerruf der Einwilligung angewendet hatte. So musste der Nutzer einem Link, der in den allgemeinen Geschäftsbestimmungen versteckt war, bestätigen. Die daraufhin resultierenden weiteren Informationen waren irreführend dargestellt. Darüber hinaus hat das Unternehmen die Angabe eines Grundes für den Widerruf der Einwilligung erzwungen, was gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Gab der Nutzer in diesem Zusammenhang keinen konkreten Grund an, so wurde das Verfahren zum Widerruf der Einwilligung von Seiten des Unternehmens einfach eingestellt. 
Bei der Festsetzung der Geldbuß-Höhe wandte die polnische Datenschutzbehörde Urząd Ochrony Danych Osobowych keine mildernden Umstände an. Der Grund: Aus deren Sicht war das Vorgehen des Unternehmens beabsichtigt. Das Unternehmen versorgte die betroffenen Personen ganz gezielt mit widersprüchlichen Mitteilungen, um den Widerruf der Einwilligung bewusst zu erschweren bzw. sogar unmöglich zu machen. .

Veröffentlicht am: 06-11-2019

Quelle von dsgvo-portal.de

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