UODO verhängt 220.000 Euro Bußgeld gegen Aktienunternehmen Bisnode AB

Polen: Ein Bußgeld in Höhe von 943.000 Euro erhielt das polnische Unternehmen Bisnode AB, weil die Verantwortlichen bewusst von der Informationspflicht abgesehen haben und damit den geschädigten Personen die Möglichkeit nahmen von ihren Rechten der DSGVO Gebrauch zu machen.
Vielen Personen deren Daten vom Unternehmen verarbeitet wurden, war dies nicht bekannt. Sie wurden auch nicht aktiv darauf hingewiesen, obwohl dies die Pflicht des Unternehmens gewesen wäre. Aufgrund dessen hatten die betroffenen Personen auch nicht die Möglichkeit der Weiterverarbeitung ihrer Daten zu widersprechen bzw. deren Korrektur oder Löschung zu verlangen.   
Das polnische Amt für den Schutz personenbezogener Daten hielt den Verstoß des Unternehmens für schwerwiegend, da er die Grundrechte und Freiheiten von Personen betrifft. Das Unternehmen erfüllte die Informationspflicht in Bezug auf mehr als 6 Millionen Menschen nicht. Von rund 90.000 Personen, die über die Verarbeitung durch das Unternehmen informiert wurden, erhoben mehr als 12.000 Einwände gegen die Verarbeitung ihrer Daten. Dies zeigt, wie wichtig den Bürgern der Schutz ihrer Daten ist und welche Verantwortung Unternehmen haben, die Informationspflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.
Am 19.12.2019 gab das UODO bekannt, dass die Entscheidung vom Voivodeship Verwaltungsgericht Warschau aufgehoben wurde, da der Verstoß nur einen Teil der ursprünglich 90.000 Personen betreffen würde. Die Aufsichtsbehörde muss das Verfahren nach den Weisungen des Gerichts erneut durchführen. .

Veröffentlicht am: 23-10-2019

Quelle von dsgvo-portal.de

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