LfDI Baden-Württemberg verhängt 80.000 Euro Bußgeld gegen Unbekannt
Baden-Württemberg: Über diesen Fall hat der Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg nur sehr wenige Informationen preisgegeben. Hintergrund ist, dass es sich hierbei um äußerst sensible personenbezogene Daten handelt, die versehentlich im Internet veröffentlicht worden waren. Aufgrund der Höhe des Bußgeldes ist davon auszugehen, dass es sich um personenbezogene Daten nach Artikel 9 Absatz 1 DSGVO handelt, aus denen die ethnische Herkunft, politische Positionen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung hervorgehen können. Diese Daten sind streng vertraulich und dürfen nur in Ausnahmefällen von bestimmten Personen verarbeitet werden. .
Veröffentlicht am: 11-10-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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