AEPD verhängt 60.000 Euro Bußgeld gegen Géstion De Cobros, Yo Cobro, SL (Inkassounternehmen)

Spanien: Ein Inkassounternehmen versandt eigenmächtig E-Mails an die Arbeitgeberadresse eines Schuldners, die er jedoch nicht hinterlegt hatte. Dieses Vergehen ahndete die spanische Behörde mit einem Bußgeld von 60.000 EUR. Was war passiert?
Ein Verbraucher hatte online einen Kleinkredit abgeschlossen. Diesen hatte der Verbraucher zurück bezahlt. Allerdings hatte das Unternehmen, das den Kredit bereitgestellt hatte, aufgrund eines Datenfehlers dies so nicht erkannt und stellte dem Kunden weiter die monatlich zu tilgende Summe in Rechnung. Nachdem dieser diese Summe nicht mehr entrichtet hatte, übergab das Unternehmen die offene Forderung an ein Inkassounternehmen. Dieses wiederum sandte an den vermeintlichen Schuldner E-Mails an dessen Arbeitgeberadresse, die dieser nicht hinterlegt hatte, weil diese ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Es stellte sich heraus, dass das Inkassounternehmen die E-Mail-Adresse über Dritte recherchierte und die Person widerrechtlich anschrieb. Die spanische Datenschutzbehörde betrachtete den kompletten Sachverhalt als Verstoß gegen Art. 5 der DSGVO und verhängte ein Bußgeld von EUR 50.000.  .

Veröffentlicht am: 09-10-2019

Quelle von dsgvo-portal.de

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