GPDP verhängt 50.000 Euro Bußgeld gegen Rousseau, Movimento 5 Stelle (Internet Plattformbetreiber)

Italien: Die italienische Datenschutzbehörde erhob gegen den Webseitenbetreiber Rousseau ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro, da einer Reihe von datenschutzrechtlichen Belangen nicht in ausreichendem Maße Folge geleistet wurde. Hiervon betroffen war die italienische Partei 5-Sterne-Bewegung, die ihre Webseite bei Rousseau gehostet hatte. 
Dieser Fall hat insofern besondere Aufmerksam erlangt, da zum ersten Mal nicht der Betreiber der Webseite, sondern der Hosting-Dienst für datenschutzrechtliche Fehler geahndet worden ist.
Der Hosting-Dienst konnte mehrere wichtige Datenschutz-Sicherheitsmaßnahmen nicht im System implementieren. So war im System u.a. ein veraltetes Content-Management-System integriert, das für Cyberangriffe anfällig war. Die Authentifizierung wies große Mängel auf: dies galt unter anderem für sicherheitstechnisch schwache Kennwort-Richtlinien, die damit leicht zu knacken waren, sowie Mängel beim Manipulationsschutz für Protokolle. 
Gegen den Hosting-Dienst Rousseau wurde wegen fehlender technischer und organisatorischer Maßnahmen, die zu einem Verstoß des DSGVO Artikel 32 führten, eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro verhängt. Der Rechtsspruch gilt als Präzedenzfall, da eine Datenschutzbehörde erstmalig die Organisation, die für die technische Bereitstellung der Daten verantwortlich zeigt, belangt hat und nicht die für die Inhalte der Webseite verantwortliche Partei 5-Sterne-Bewegung.  .

Veröffentlicht am: 27-09-2019

Quelle von dsgvo-portal.de

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