Datatilsynet verhängt 13.390 Euro Bußgeld gegen IDDesign A / S (Möbelhersteller)

Dänemark: Die dänische Datenschutzbehörde hat eine Möbelgesellschaft mit einer Geldstrafe von umgerechnet rund 200.000 Euro belegt, da das Unternehmen Kundendaten länger gespeichert hat, als zulässig. Insgesamt handelte es sich um die Daten von 385.000 Kunden, deren Daten das Unternehmen IDDesign nicht gelöscht hatte.
Das Unternehmen hatte personenbezogene Daten auf mehreren unterschiedlichen internen Systemen verarbeitet. So hatten einige Filialen noch ein älteres IT-System in Betrieb, während dieses in anderen Geschäften durch ein neueres System ersetzt worden war. Im alten System waren die konkreten Daten zu Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und der Kaufhistorie von rund 385.000 Kunden hinterlegt. Diese Daten hätte IDdesign nicht mehr gespeichert haben dürfen, da diese für den Betrieb des Möbelgeschäfts nicht notwendig waren. IDdesign hatte die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Datenschutzverordnung nicht erfüllt, indem die personenbezogenen Daten länger als erforderlich verarbeitet wurden. Dieser Tatbestand wurde mit dem Bußgeld von rund 200.000 Euro belegt. 
Nachtrag vom 26.02.2021:
Am 12. Februar 2021 hat das Bezirksgericht Aarhus in der Sache entschieden und das Bußgeld dabei auf 100.000 DKK (ca. 13.390 Euro) reduziert. Das Gericht war der Auffassung, dass bei der Bemessung der Bußgeldhöhe nur der Jahresumsatz des Unternehmens selbst und nicht, wie es bei der Berechnung durch die Datenschutzbehörde geschehen war, der gesamten Unternehmensgruppe als Grundlage dienen sollte.
Des Weiteren hatte es gem. Art 83 Abs. 2 DSGVO mildernd berücksichtigt, dass: es sich um die erste Verletzung der DSGVO durch IDDesign A / S handelte, nur allgemeine persönliche Informationen vom Vorfall betroffen waren, niemand durch den Verstoß einen Schaden erlitten hatte, der Verstoß nicht willentlich erfolgt war und das Unternehmen seitdem substantielle Maßnahmen durchgeführt hatte, um den Anforderungen der DSGVO zu entsprechen. .

Veröffentlicht am: 27-09-2019

Quelle von dsgvo-portal.de

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